FAQ zur EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

2023/988/EU

Vorwort (Haftungsausschluss)

Die in dieser FAQ-Liste enthaltenen Informationen wurden nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und Information.

Sie stellen jedoch keine Rechtsberatung oder verbindliche Grundlage dar.

Jede Person ist eigenverantwortlich dafür, sich mit den aktuell geltenden Gesetzen, Vorschriften und Anforderungen vertraut zu machen, die für ihre spezifischen Umstände und den jeweiligen Anwendungsbereich relevant sind.

Bitte beachten Sie, dass Vorschriften und gesetzliche Anforderungen in unterschiedlichen Ländern variieren können und teilweise unterschiedlich interpretiert oder angewendet werden. 

Es wird empfohlen, bei Unklarheiten rechtlichen oder fachlichen Rat einzuholen, um die Einhaltung der geltenden Vorschriften sicherzustellen.

Keine Gewähr: Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen wird keine Haftung übernommen.

FAQ zur EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) 2023/988/EU

Die EU-Produktsicherheitsverordnung (GPSR) legt einheitliche Regeln für die Sicherheit von Produkten fest, die in der EU verkauft werden. Sie ersetzt die vorherige Produktsicherheitsrichtlinie und stellt sicher, dass nur sichere Produkte auf dem Markt verfügbar sind. Die Verordnung zielt darauf ab, den Schutz von Verbrauchern zu verbessern und den Handel in der EU zu erleichtern.

Die GPSR wurde eingeführt, um den Anforderungen des digitalen Zeitalters gerecht zu werden und mit den Entwicklungen in Technologie und globalem Handel Schritt zu halten. Sie harmonisiert die Sicherheitsvorgaben für alle Produktarten und stellt sicher, dass auch neue und innovative Produkte, insbesondere vernetzte Produkte, sicher für den Verbraucher sind.

  •  Erweiterte Verantwortung für Online-Marktplätze: Plattformen, die Produkte verkaufen oder vermitteln, müssen nun ebenfalls sicherstellen, dass die angebotenen Produkte sicher sind.
  • Vernetzte Produkte: Es gibt neue Anforderungen für vernetzte und smarte Produkte, um die Cybersicherheit zu gewährleisten.
  • Verstärkte Marktüberwachung: Es wurden neue Mechanismen für die Marktüberwachung eingeführt, um schneller auf unsichere Produkte reagieren zu können.
  • Verpflichtung zur Rückverfolgbarkeit: Unternehmen müssen sicherstellen, dass Produkte nachverfolgt werden können, um Rückrufe effektiver durchzuführen. 

Die GPSR gilt für alle Produkte, die für den Endverbraucher bestimmt sind und in der EU verkauft werden. Dazu gehören physische Produkte sowie digitale Produkte, insbesondere auch vernetzte Geräte und Software.
Diese Verordnung gilt für in Verkehr gebrachte oder auf dem Markt bereitgestellte Produkte insoweit, als es im Rahmen des Unionsrechts keine spezifischen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte gibt, mit denen dasselbe Ziel verfolgt wird.
Sind für Produkte im Unionsrecht spezifische Sicherheitsanforderungen festgelegt, so gilt diese Verordnung nur für diejenigen Aspekte und Risiken oder Risikokategorien, die nicht unter diese Anforderungen fallen.

Produkte müssen so gestaltet und hergestellt sein, dass sie unter normalen oder vorhersehbaren Verwendungsbedingungen keine Gefährdung für die Sicherheit oder Gesundheit der Verbraucher darstellen. Dies umfasst nicht nur physische Sicherheit, sondern auch die Sicherheit von Software und Datensicherheit bei vernetzten Geräten.

  • Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte den Sicherheitsanforderungen entsprechen, alle erforderlichen Prüfungen und Tests durchgeführt werden und die Produkte korrekt gekennzeichnet sind.
  • Händler sind verpflichtet, sicherzustellen, dass die Produkte, die sie verkaufen, den Sicherheitsanforderungen entsprechen und ordnungsgemäß dokumentiert sind. Zudem müssen sie den Ursprung von Produkten nachverfolgen können.

Auszug aus 2023/988/EU 
Abschnitt 1 Artikel 9
Pflichten der Hersteller 

(1) Wenn Hersteller ihre Produkte in Verkehr bringen, gewährleisten sie, dass diese Produkte im Einklang mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot gemäß Artikel 5 entworfen und hergestellt wurden.

(2) Bevor sie ihre Produkte in Verkehr bringen, führen die Hersteller eine interne Risikoanalyse durch und erstellen technische Unterlagen, die mindestens eine allgemeine Beschreibung des Produkts und seiner für die Bewertung seiner Sicherheit relevanten wesentlichen Eigenschaften enthalten. . . . .

(3) Die Hersteller stellen sicher, dass die in Absatz 2 genannten technischen Unterlagen auf dem neuesten Stand sind. Sie halten diese Unterlagen für einen Zeitraum von zehn Jahren ab dem Inverkehrbringen des Produkts für die Marktüberwachungsbehörden bereit und stellen die Unterlagen diesen Behörden auf Verlangen zur Verfügung.

(4) Die Hersteller stellen durch geeignete Verfahren sicher, dass bei in Serie gefertigten Produkten stets die Konformität mit dem allgemeinen Sicherheitsgebot gemäß Artikel 5 gewährleistet ist.

(5) Die Hersteller gewährleisten, dass ihre Produkte eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes für Verbraucher leicht erkennbares und lesbares Element zu ihrer Identifizierung tragen oder, falls dies aufgrund der Größe oder Art des Produkts nicht möglich ist, dass die erforderlichen Informationen auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angegeben werden.

(6) Die Hersteller geben ihren Namen, ihren eingetragenen Handelsnamen oder ihre eingetragene Handelsmarke, ihre Postanschrift und ihre ►C1 elekronische Adresse ◄ sowie, falls abweichend, die Postanschrift oder die ►C1 elekronische Adresse ◄ der zentralen Anlaufstelle an, unter der sie kontaktiert werden können. Diese Informationen werden auf dem Produkt selbst oder, wenn dies nicht möglich ist, auf der Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage angebracht. * ►C1 Aktuelle konsolidierte Fassung: 23/05/2023

(7) Die Hersteller gewährleisten, dass ihrem Produkt klare Anweisungen und Sicherheits-informationen in einer Sprache beigefügt sind, die für die Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird. Diese Anforderung gilt nicht, wenn das Produkt auch ohne solche Anweisungen und Sicherheitsinformationen sicher und wie vom Hersteller vorgesehen verwendet werden kann.


Abschnitt 2 Artikel 21

Informationen in elektronischer Form

Unbeschadet des Artikels 9 Absätze 5, 6 und 7, des Artikels 11 Absatz 3 und des Artikels 16 Absatz 3 sowie der einschlägigen Bestimmungen der Harmonisierungsrechtsvorschriften der Union können die Wirtschaftsakteure die in jenen Bestimmungen genannten Informationen zusätzlich in digitaler Form mittels elektronischer technischer Lösungen bereitstellen, die auf dem Produkt oder, wenn dies nicht möglich ist, auf seiner Verpackung oder in einer dem Produkt beigefügten Unterlage deutlich sichtbar sind. Diese Informationen werden in einer Sprache, die für Verbraucher leicht verständlich ist und die der Mitgliedstaat festlegt, in dem das Produkt auf dem Markt bereitgestellt wird, verfasst, auch in für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Formaten.

Wenn ein Produkt als unsicher eingestuft wird, kann es vom Markt genommen, zurückgerufen oder repariert werden. Behörden haben erweiterte Befugnisse, um schnell zu reagieren. Unternehmen müssen auch Rückrufe und Sicherheitswarnungen an Verbraucher kommunizieren.

Online-Marktplätze wie Amazon® oder eBay® müssen sicherstellen, dass die Produkte, die auf ihrer Plattform angeboten werden, den gleichen Sicherheitsanforderungen entsprechen wie Produkte, die in stationären Geschäften verkauft werden. Sie müssen auch die Identität der Verkäufer und die Herkunft der Produkte überprüfen.

Vernetzte Produkte und Software müssen nicht nur in physischer Hinsicht sicher sein, sondern auch gegen Cyberangriffe geschützt werden. Die Hersteller müssen sicherstellen, dass ihre Produkte regelmäßig aktualisiert werden, Sicherheitslücken geschlossen und Daten korrekt geschützt werden.

Die GPSR wird von nationalen Marktüberwachungsbehörden in jedem EU-Mitgliedstaat durchgesetzt. Diese Behörden haben erweiterte Befugnisse, unsichere Produkte zu überprüfen, zu untersuchen und vom Markt zu nehmen. Zudem gibt es ein System für die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten, um grenzüberschreitende Probleme effizient zu lösen.

Unternehmen, die gegen die Vorschriften der GPSR verstoßen, können mit Geldstrafen, Verkaufsverboten oder anderen rechtlichen Maßnahmen belegt werden. Die Verordnung sieht auch eine Haftung der Hersteller und Händler vor, wenn Verbraucher durch unsichere Produkte Schaden nehmen.

Die GPSR schafft einen einheitlichen rechtlichen Rahmen für alle Unternehmen in der EU, was den Handel vereinfacht und den Wettbewerb fördert. Durch klare Sicherheitsstandards und eine bessere Marktüberwachung können Unternehmen Vertrauen bei ihren Kunden aufbauen und die Risiken für Produkthaftung minimieren.

Die Verordnung (EU) 2023/988 wurde am 10. Mai 2023 erlassen und ist mit der Übergangsphase, die vom 10. Mai 2023 bis zum 13. Dezember 2024 dauerte, in Kraft getreten. Alle relevanten Akteure in der EU müssen sie einhalten. 

CORDIAL FAQ zur Produktsicherheitsverordnung (GPSR)

Ja, Cordial setzt sich intensiv dafür ein, sämtlichen einschlägigen geltenden Gesetzen, Richtlinien und Verordnungen, wie beispielsweise GPSR, REACH, RoHS, CE, WEEE, usw., in vollem Umfang gerecht zu werden und diese erfolgreich umzusetzen.

Gemäß der GPSR muss der Hersteller sicherstellen, dass jedem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen beigefügt sind. Diese Anforderung entfällt nur, wenn das Produkt auch ohne solche Informationen sicher und gemäß der vorgesehenen Verwendung eingesetzt werden kann.

Ja, die Produktsicherheitsverordnung verlangt, dass der Hersteller sicherstellt, dass dem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher leicht verständlichen Sprache beigefügt sind, die vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt wird, in dem das Produkt auf den Markt kommt. Diese Anforderung entfällt nur, wenn das Produkt auch ohne solche Informationen sicher und gemäß der vorgesehenen Verwendung eingesetzt werden kann.

Die Bedienungsanleitungen wurden gemäß der IEC/IEEE 82079-1:2019 erstellt, einer internationalen Norm, die Anforderungen an die Erstellung von Anleitungen für Produkte und Systeme definiert. Diese Norm, auch als „Norm für Gebrauchsanleitungen“ bekannt, legt einen standardisierten Rahmen für die Gestaltung und Bereitstellung von Informationen fest, um die sichere und effektive Nutzung eines Produkts oder Systems zu gewährleisten. Durch die Einhaltung dieser Norm wird sichergestellt, dass alle relevanten Informationen klar, verständlich und vollständig vermittelt werden.

Die Produktsicherheitsverordnung ist eine europäische Verordnung und Cordial beliefert die gesamte EU sowie viele Länder darüber hinaus. Sie verlangt vom Hersteller, dass klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen in einer für die Verbraucher verständlichen Sprache beigefügt werden, die vom jeweiligen Mitgliedstaat festgelegt wird, in dem das Produkt angeboten wird.

Die gedruckte Bedienungsanleitung ist im Rahmen der GPSR und der Niederspannungsrichtlinie gesetzlich vorgeschrieben. Beide Vorschriften verlangen, dass eine physische Anleitung dem Produkt beigefügt wird, um sicherzustellen, dass alle sicherheitsrelevanten Informationen auch ohne digitalen Zugriff zugänglich sind. Eine Ausnahme bilden die Maschinen- und EMV-Richtlinien, die speziell für Maschinen wie z.B. Handys gelten, bei denen der Hersteller die Möglichkeit hat, die Bedienungsanleitungen auch digital bereitzustellen. Daher stellt der QR-Code eine nützliche Ergänzung dar, reicht jedoch nicht aus, um den rechtlichen Anforderungen vollständig zu entsprechen.

Würden wir beispielsweise einen Mikrochip und eine Batterie in ein Kabel einbauen und es damit zu einem "intelligenten" Kabel machen, würde es sich rechtlich gesehen um ein maschinenähnliches Produkt handeln. In diesem Fall könnte ein QR-Code ausreichen, um die Bedienungsanleitung digital bereitzustellen, da es dann die Anforderungen der Maschinenrichtlinie erfüllen würde.

Ja, die digitale Version der Bedienungsanleitung ist auf der Cordial-Website verfügbar. Falls für ein Produkt eine Bedienungsanleitung erforderlich ist, finden Sie diese im Bereich der technischen Daten des jeweiligen Produkts sowie auf der Service-Seite, wo sie zum Download bereitsteht.

Betroffen sind Stromkabel und Strom-Hybridkabel, die intern als CFCA- und CPH-Kabel bezeichnet werden. Darüber hinaus fallen Lautsprecherkabel sowie Instrumentenkabel mit montiertem SilentPLUG® unter die Regelungen.

Strom- und Strom-Hybridkabel unterliegen der Produktsicherheitsverordnung, da sie aufgrund ihres direkten Kontakts mit elektrischer Energie ein erhöhtes Sicherheitsrisiko darstellen. Insbesondere müssen folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • Anwendung und Einsatzbereich: Die Kabel kommen häufig in sicherheitskritischen Umgebungen zum Einsatz, wo ein Ausfall oder Defekt erhebliche Folgen haben kann.
  • Wartung und Pflege: Unsachgemäße Wartung oder Abnutzung können Gefahren wie Kurzschlüsse, Überhitzung oder elektrische Schläge verursachen.
  • Schäden und Folgerisiken: Mechanische Belastungen, fehlerhafte Installation oder Materialermüdung können zu erheblichen Sicherheitsrisiken führen.

Die gesetzlichen Anforderungen stellen sicher, dass solche Produkte strenge Prüfungen und Kontrollen durchlaufen, um Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu minimieren. Darüber hinaus fordert die Niederspannungsrichtlinie, unter deren Geltungsbereich diese Kabel fallen, dass jedem Produkt klare Anweisungen und Sicherheitsinformationen beigefügt werden.

Lautsprecherkabel können, insbesondere bei modernen Lautsprecheranlagen, hohe Ströme und Spannungen übertragen. Unsachgemäße Anwendung oder Installation kann dabei erhebliche Gefahren mit sich bringen, einschließlich lebensgefährlicher Risiken.

  • Elektrische Belastung: Hohe Ströme und Spannungen erfordern spezielle Sicherheitsmaßnahmen, um Kurzschlüsse oder Überhitzung zu vermeiden.
  • Anwendungsbereich: Lautsprecherkabel werden oft in sicherheitskritischen oder öffentlichen Umgebungen eingesetzt, wo Defekte schwerwiegende Folgen haben können.
  • Mechanische Beanspruchung: Kabel müssen widerstandsfähig gegen Zugbelastung, Biegung und äußere Einflüsse sein, um Schäden und Ausfälle zu verhindern.

Die gesetzlichen Anforderungen stellen sicher, dass solche Produkte strenge Prüfungen und Kontrollen durchlaufen, um Gefahren für Gesundheit und Sicherheit zu minimieren.

Der silentPLUG® schaltet das angeschlossene Gerät beim Ein- und Ausstecken automatisch stumm, indem er es kurzschließt, um störende Geräusche wie Knacken oder Krachen während des Instrumentenwechsels unter Spannung zu vermeiden. Der silentPLUG® darf jedoch ausschließlich auf der Geräteseite (z. B. Gitarre, Bass, Keyboard) verwendet werden! Wird er fälschlicherweise an den Verstärkerausgang angeschlossen, kann dies zu Beschädigungen führen. Aus diesem Grund ist eine Bedienungsanleitung mit klaren Anweisungen unbedingt erforderlich.